Vertrag für laufende Betreuung

Zwischen

Markus Wilhelm Johann Schopf Siedlung 1/4/12, 2261 Angern an der March +43 690 1053 3035 | hello@coach-markus.com (im Folgenden Coach genannt)

und

der Person, die das Coaching über den Online-Shop gebucht hat (im Folgenden Coachee genannt)

(Coach und Coachee gemeinsam auch als Parteien bezeichnet)

wird nachstehender COACHING-/BERATUNGSVERTRAG abgeschlossen. Der Vertrag kommt mit Abschluss der Buchung im Online-Shop zustande.

1. Inhalte des Coaching-/Beratungsauftrags

Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coachings bzw. der einzelnen Einheiten (im Folgenden Auftrag genannt) werden zwischen Coach und Coachee gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt.

Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee – dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Coach steht als Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Coachs.

Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

1.1 Zieldefinition und Bindung an das Coachingziel

Das Ziel des Coachings wird vom Coachee bei der Buchung gewählt und umfasst je nach gewähltem Schwerpunkt entweder die Reduktion von Körperfett und Gewicht oder den Aufbau von Muskulatur und Steigerung der Kraft- und Leistungsfähigkeit. In beiden Fällen liegt der Fokus auf der Optimierung von Ernährung, Training und Alltagsroutinen sowie der Entwicklung nachhaltiger Gewohnheiten.

Der Erfolg des Coachings setzt die aktive und konsequente Mitwirkung des Coachee voraus. Ein konkretes Ergebnis (z. B. eine bestimmte Gewichtsreduktion oder ein bestimmter Muskelzuwachs in Kilogramm) kann nicht garantiert werden.

2. Vorerkrankungen

Der Coachee versichert, dass er weder Medikamente einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen, und versichert darüber hinaus, sich in Bezug auf den Coachingprozess und/oder für den Zeitraum der Coachingintervalle in keiner ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu befinden.

Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann, und wird den Coach bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren.

3. Ort des Coachings

3.1 Remote-Erbringung

Das Coaching erfolgt ausschließlich remote, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

3.2 Kommunikationskanäle

Die Leistungen werden auf folgenden Wegen erbracht:

  • Zoom-Video Calls für inhaltliche Besprechungen (Umfang je nach gebuchtem Paket, siehe Punkt 4)
  • WhatsApp für kurzfristige Abstimmungen, Fragen und Feedback
  • Webplatform zur Bereitstellung, Ablage und gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten und Arbeitsunterlagen

3.3 Technische Voraussetzungen

Coach und Coachee verpflichten sich, jeweils für eine technisch einwandfreie Nutzung der genannten Kommunikationsmittel (Internetverbindung, Software-Zugang, Hardware) Sorge zu tragen.

4. Leistungen & Pakete

4.1 Allgemeines

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und gilt ab dem Datum der Buchung im Online-Shop. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Coachee gebuchten Paket. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Coachee, das für ihn zutreffende Paket zur Kenntnis genommen zu haben.

4.2 Paketübersicht

Paket START

Enthält folgende Leistungen:

  • 1:1 WhatsApp Chat 
  • Wöchtentlicher Check-In (siehe 4.3.1)
  • Erstellung eines individuellen Trainingsplans + Trainingsanalyse (siehe 4.4)
  • Erstellung eines individuellen Ernährungsplans + Anpassungen (siehe 4.5)
  • Zugang zur Webplatform (Rezepterechner, Mahlzeitenplaner, Trainingsvideo-Bibliothek, Gewichtsaufzeichnung, Check-Ins)
  • Supplementberatung (siehe 4.6)
  • Zugang zu digitalen Inhalten & Tools (siehe 4.8)

Zoom-Calls sind in diesem Paket nicht enthalten.

Paket PLUS

Enthält alle Leistungen des Pakets START, zusätzlich:

  • 2 Coaching-Calls (Zoom) pro monatlicher Abrechnungsperiode (siehe 4.3.2)

Paket PREMIUM

Enthält alle Leistungen des Pakets START, zusätzlich:

  • 4 Coaching-Calls (Zoom) pro monatlicher Abrechnungsperiode (siehe 4.3.2)

4.3 Kommunikation & Calls

4.3.1 WhatsApp Check-In (alle Pakete)

Je Kalenderwoche ist ein fixer, schriftlicher Check-In via Webformular vorgesehen. Der Coachee schickt dem Coach Formbilder (vorne, seitlich, hinten), die Gewichtsaufzeichnungen und beantwortet einen Fragebogen. Der Coach analysiert anhand der Informationen, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind, und gibt dem Coachee entsprechendes Feedback.

Der Chat dient weiters der Kommunikation und ermöglicht es dem Coachee, Fragen zu Training, Ernährung und Umsetzung zu stellen sowie Updates zu übermitteln. Nachrichten werden vom Coach innerhalb von 48 Stunden beantwortet. Eine sofortige Antwort kann nicht garantiert werden.

4.3.2 Coaching-Calls via Zoom (Pakete PLUS & PREMIUM)

Die Anzahl der inkludierten Calls pro monatlicher Abrechnungsperiode richtet sich nach dem gebuchten Paket (PLUS: 2 Calls, PREMIUM: 4 Calls).

Die Terminierung erfolgt ausschließlich nach gegenseitiger Absprache. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage oder Uhrzeiten besteht nicht. Calls finden werktags zwischen 08:00 und 19:00 Uhr statt.

Dauer & Einheit: Ein Coaching-Call ist mit 30 Minuten angesetzt. Nicht genutzte Minuten werden nicht gutgeschrieben und können weder gesammelt noch zur Verlängerung anderer Calls verwendet werden.

Überziehung: Wird ein Call auf Wunsch des Coachee über 30 Minuten hinaus fortgesetzt, kann der Coach den Mehraufwand gesondert verrechnen, sofern er den Coachee vor Überschreitung ausdrücklich darauf hinweist und der Coachee der kostenpflichtigen Fortsetzung zustimmt. Die Kosten betragen EUR 37,50 pro angefangene 15 Minuten.

Verfall: Nicht innerhalb der jeweiligen Abrechnungsperiode konsumierte Calls verfallen ersatzlos. Eine Übertragung in Folgeperioden ist ausgeschlossen.

Absagen & Verschiebungen: Eine Absage oder Verschiebung muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin per WhatsApp mitgeteilt werden. Erfolgt die Absage später oder erscheint der Coachee nicht, verfällt der Call. Der Coach kann kulanzweise einen Ersatztermin anbieten; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Zusätzliche Calls können jederzeit gebucht und werden gesondert verrechnet. Pro angefangene 30 Minuten: EUR 75,– inkl. 20 % USt.

4.4 Trainingsplan

Zu Beginn des Coachings wird ein individueller Trainingsplan erstellt. Die Trainingsumgebung wird nach einer gemeinsamen Analysephase schriftlich festgelegt und ist Grundlage für die Planerstellung. Während der Laufzeit sind bis zu fünf inhaltliche Anpassungen möglich, jeweils auf Basis der wöchentlichen Check-Ins.

Wechselt der Coachee die Trainingsumgebung oder wünscht zusätzliche Pläne, stellt dies eine Zusatzleistung dar, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten ist.

4.5 Ernährungsplan

Zu Beginn des Coachings wird ein individueller Ernährungsplan erstellt, der laufend angepasst wird, um das gewählte Ziel bestmöglich zu erreichen. Der Coach behält sich vor, die Ernährungsstruktur (Makronährstoffe, Mahlzeitenfrequenz etc.) nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern dies dem Coachingziel dient.

4.6 Supplementberatung

Laufende Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln, die das gewählte Coachingziel sinnvoll unterstützen können. Die Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf legale, frei erhältliche und gesundheitlich unbedenkliche Produkte (z. B. Eiweißpräparate, Vitamine, Mineralstoffe). Es erfolgt keine Beratung zu Dopingmitteln, verschreibungspflichtigen Substanzen oder verbotenen leistungssteigernden Präparaten. Die Supplementberatung ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung; die Anwendung erfolgt eigenverantwortlich durch den Coachee.

4.7 Zusatzleistungen

Leistungen, die über den gebuchten Paketumfang hinausgehen – insbesondere Änderungen der Trainingsumgebung oder des Coachingziels – werden separat angeboten und abgerechnet.

4.8 Zugriff auf digitale Inhalte & Tools

Der Coach stellt dem Coachee während der Vertragslaufzeit Zugriff auf digitale Inhalte und Tools zur Verfügung (z. B. Trainingsvideos, Rezept-/Makro-Rechner, Vorlagen, Dokumente). Der Zugriff gilt ausschließlich für die Dauer des aktiven Vertrags und endet automatisch mit Vertragsbeendigung. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff oder Offline-Kopien besteht nicht. Der Coachee erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene, private Zwecke. Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung sind untersagt.

4.9 Zahlungsbedingungen & Verzugsfolgen

Das Honorar richtet sich nach dem im Online-Shop zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preis des gewählten Pakets und ist mit Abschluss der Buchung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Coach ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu fordern sowie Ersatz weiterer vom Coachee verschuldeter Schäden geltend zu machen, insbesondere die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen. Für jede schriftliche Mahnung wird eine Pauschale von EUR 25,– in Rechnung gestellt.

5. Beendigung

5.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den unbefristeten Vertrag jederzeit in Textform (E-Mail) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zustellung der Kündigung beim jeweils anderen Vertragspartner.

5.2 Außerordentliche Kündigung durch den Coach

Der Coach ist aus wichtigem Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung berechtigt, insbesondere wenn:

a) der Coachee trotz Mahnung wiederholt Termine unentschuldigt versäumt oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, b) der Coachee nachhaltig mit Zahlungen in Verzug gerät, c) das Vertrauensverhältnis durch beleidigendes, diskriminierendes oder ungebührliches Verhalten schwerwiegend gestört wird, d) der Coachee den Coach zur Durchführung rechtswidriger oder unethischer Handlungen auffordert, oder e) aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen eine ordnungsgemäße Leistungserbringung dauerhaft unmöglich ist.

5.3 Abrechnung bei Vertragsende

Das Honorar ist bis zum Wirksamwerden der Kündigung geschuldet. Wurden Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende bereits im Voraus bezahlt, werden diese aliquot rückerstattet (anteilig je voller Woche = 7 Tage). Wird die Kündigung nach Ablauf einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam, wird der offene Zeitraum als Schlussrechnung aliquot verrechnet.

6. Allgemeine Bestimmungen

Für die vertragliche Beziehung gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, das Bezirksgericht Gänserndorf als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Coach und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Pflicht gilt nicht, wenn der Coachee den Coach ausdrücklich schriftlich davon entbindet oder eine gerichtliche bzw. gesetzliche Auskunftspflicht besteht.

Der Coachee verpflichtet sich, alle im Rahmen des Coachings erhaltenen Unterlagen, Pläne, Strategien, Inhalte und digitalen Zugänge ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung – ganz oder in Teilen – sind ausdrücklich untersagt. Alle Materialien unterliegen dem Urheberrecht des Coachs.

Ein schuldhafter Verstoß berechtigt den Coach, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe von EUR 5.000,– pro Einzelfall zu fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

8. Nutzung von Bild- und Videomaterial

Der Coachee erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen des Coachings erstellte Fotos und Videos für Werbezwecke auf Social Media, Werbeplattformen sowie in Online- und Printmedien verwendet werden dürfen, sofern das Gesicht des Coachee dabei unkenntlich gemacht wird.

9. Geld-zurück-Garantie

Der Coach bietet eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie an. Diese gilt ausschließlich für Coachees, die in den letzten 12 Monaten an keinem Coaching für Gewichtsabnahme oder Muskelaufbau teilgenommen haben.

9.1 Garantieinhalt

Die Garantie umfasst die ersten 30 Kalendertage ab Vertragsbeginn. Der Coachee erhält das gezahlte Honorar vollständig zurück, sofern kein messbarer Fortschritt im Hinblick auf das vereinbarte Ziel feststellbar ist:

  • Abnehmen: keine Reduktion des Körpergewichts um mindestens 0,5 kg innerhalb von 30 Tagen
  • Muskelaufbau: keine Steigerung der Kraftleistung (mehr Wiederholungen oder höhere Gewichte bei mindestens einer Übung)

9.2 Voraussetzungen

Die Garantie gilt ausschließlich, wenn der Coachee folgende Bedingungen vollständig und nachweislich erfüllt:

a) Vollständige Befolgung aller Trainings- und Ernährungsanweisungen b) Aufzeichnung jeder Trainingseinheit und unmittelbare Übermittlung per WhatsApp c) Tägliches Wiegen nüchtern (nach erstem WC-Gang, in Unterwäsche) mit Fotodokumentation per WhatsApp d) Fotografieren jeder Mahlzeit mit Waage und unmittelbare Übermittlung per WhatsApp e) Keine Abweichung vom Ernährungsplan f) Pünktliche Wahrnehmung aller Check-Ins, vollständige Einreichung der Formbilder und lückenlose Gewichtsaufzeichnung

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, erlischt die Garantie automatisch und unwiderruflich.

9.3 Rückerstattung

Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlichem Antrag. Bei Teil- oder Ratenzahlungen werden ausschließlich bereits geleistete Beträge rückerstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung noch nicht fälliger Raten besteht nicht.

9.4 Ausschluss sonstiger Ansprüche

Die Garantie begründet keinen Anspruch auf weitergehende Entschädigung, Schadenersatz oder Vertragsverlängerung und gilt ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag definierten Bedingungen.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.